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Sachbearbeiter Restitution/Wiedergutmachung:
Restitution und Wiedergutmachung
Unsere Praxis beschäftigt sich nunmehr seit
über 40 Jahren mit der Durchsetzung von Ansprüchen
auf Wiedergutmachung von Nazi-Unrecht und der Entschädigung
von Holocaustopfern.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands ergab sich
endlich die Möglichkeit, die wirtschaftlichen
Folgen des Nazi-Terrors für dessen Opfer und
deren Rechtsnachfolger für in der ehemaligen
DDR verlorenes Vermögen ein wenig zu mildern.
Während die früheren Entschädigungen
im Rahmen des Bundesentschädigungsgesetzes
und des Lastenausgleichsgesetzes nur eine sehr geringe
wirtschaftliche Wiedergutmachung für einzelne
Betroffene darstellten, ist mit dem Inkrafttreten
des Vermögensgesetzes im Rahmen der Wiedervereinigung
eine Möglichkeit geschaffen worden, wirtschaftliche
Wiedergutmachung in verbessertem Umfang durchzuführen.
Ganz gleich, ob die Opfer im räumlichen Bereich
der ehemaligen DDR Grundstücke, Firmen, Ladengeschäfte
oder nur Wohnungseinrichtungen während der
Nazi-Zeit verloren haben: sie können diese
Vermögenswerte jetzt zurückbekommen oder
aber dafür eine Entschädigung erhalten,
die oft ein Vielfaches von dem beträgt, was
vor der Wiedervereinigung an Entschädigungen
gezahlt wurde.
Auch wenn in der Zwischenzeit die Fristen zur Antragstellung abgelaufen
sind, sind viele Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Bei allen mit diesen Ansprüchen zusammenhängenden
Fragen können wir behilflich sein. Ob es um
die Bearbeitung der Anträge selbst geht, die
Klärung der erbrechtlichen Voraussetzungen
oder die Verhandlungen mit Investoren und Kaufinteressenten
bezüglich zurückzuübertragener Grundstücke;
mit dem Rechtsanwalt Falko Tzschaschel steht Ihnen
ein kompetenter Spezialist auf diesem Gebiet zur
Verfügung. Rechtsanwalt Tzschaschel bearbeitet seit mehr als 16 Jahren in unserer
Kanzlei diesen Bereich. Wir arbeiten mit verschiedenen jüdischen
Organisationen zusammen und haben vor allem auch
zur Jewish Claims Conference einen engen und guten
Kontakt.
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