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Familienrecht

 
     

Fachanwälte / Fachanwältin für Familienrecht:

Friedrich B. Osthold
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht
   
Jutta Bruhn
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
   
Holger Gieseler
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
   

Jedes Jahr werden in Deutschland mehr Ehen geschieden

Schon mit der Trennung der Eheleute sind wichtige Fragen wie Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Kindesbetreuung etc. zu regeln.

Oft werden aus Unkenntnis hier schon entscheidende Fehler gemacht, welche die wirtschaftliche Existenz der Parteien in Gefahr bringen können. Es tauchen plötzlich Rechtsbegriffe auf wie:

  • Güterstand
  • Versorgungsausgleich
  • Vorsorgeunterhalt
  • Zugewinnausgleich.

Jetzt ist anwaltliche Kompetenz gefragt!

Verschaffen Sie sich einen Vorsprung durch den Beistand eines Spezialisten für Familienrecht.

"Gütesiegel" für diese Zusatzqualifikation ist der "Fachanwalt für Familienrecht" , der von den einzelnen Rechtsanwaltskammern der Länder ernannt wird, nachdem der Nachweis einer umfangreichen und weit überdurchschnittlichen Praxis sowie zusätzlicher, leistungskontrollierter Fortbildung erbracht worden ist.

Die Rechtsanwaltskammern überwachen auch die ständige weitere Fortbildung der Fachanwälte und stellen so sicher, dass diese immer auf dem laufenden Stand der Rechtsentwicklung bleiben.

Wann den Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen?

Am besten schon vor Eingehung der Ehe!

Mit einem auf die Bedürfnisse der Parteien maßgeschneiderten Ehevertrag lassen sich viele potentielle Probleme von vornherein ausschalten. Wirtschaftliche Interessenlagen können angemessen berücksichtigt werden. Gerade bei mittelständischen Betriebsinhabern kann eine "blauäugig" geschlossene Ehe, die später scheitert, die Vernichtung der betrieblichen Existenz zur Folge haben! Auch lassen sich mit einem richtig konzipierten Ehevertrag "böse" steuer- und erbrechtliche Überraschungen vermeiden. Darüber hinaus können in einem guten Ehevertrag auch etwaige Trennungs- und Scheidungsfolgen schon frühzeitig festgelegt werden, so dass dann bei einem späteren Scheitern der Ehe das Scheidungsverfahren ohne das "Waschen schmutziger Wäsche" kostengünstig und möglichst wenig belastend abgewickelt werden kann.

Im Scheidungsverfahren, welches notwendigerweise durch einen Rechtsanwalt eingeleitet werden muss, entscheidet das Familiengericht ggf. über folgende wichtige Fragen:

  • Zu wem kommen die Kinder und welche finanziellen Ansprüche haben diese?
  • Wer zahlt wem welchen Unterhalt?
  • Wer bekommt die Wohnung, wer den Hausrat, wer welches Auto?
  • Was wird aus gemeinschaftlichem Immobilienbesitz und weiterem Vermögen?
  • Was wird aus den ehelichen, vielleicht gemeinschaftlichen Schulden?
  • Wem stehen welche Rentenanwartschaften zu?

Durch den Fachanwalt für Familienrecht werden Sie über die Möglichkeiten beraten und aufgeklärt,

  • eine Scheidung schonend für die Kinder abzuwickeln,
  • einverständliche Vergleichslösungen als Alternative zu nervenaufreibenden und teuren gerichtlichen Auseinandersetzungen zu finden,
  • Unterhaltsprobleme sachgerecht zu lösen.

Er wird Ihnen helfen, möglichst einvernehmliche und gütliche Lösungen zu erzielen, aber auch nicht zögern, wenn es notwendig ist, mit der gebotenen Härte und Entschlossenheit Ihre Interessen notfalls auch gerichtlich durchzusetzen!

Anwaltshonorar - wer soll das bezahlen?

Die Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht kostet Geld. Gleichwohl geistern in der Bevölkerung vielfach Vorstellungen über Anwaltshonorare herum, die nicht annähernd den Realitäten entsprechen. Insbesondere ist durch den Gesetzgeber festgelegt, dass die erstmalige Einholung anwaltlichen Rates Kosten von allenfalls wenigen hundert Euro auslösen kann. Auch besteht die Möglichkeit, ggf. staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen.