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Fachanwälte / Fachanwältin für
Familienrecht:
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Friedrich
B. Osthold Rechtsanwalt
und Notar
Fachanwalt für Familienrecht,
Fachanwalt für Erbrecht |
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Jutta
Bruhn
Rechtsanwältin
und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht |
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Holger
Gieseler
Rechtsanwalt und
Notar
Fachanwalt für Familienrecht |
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Esma
Akgül Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht |
Jedes Jahr werden in Deutschland mehr Ehen
geschieden
Schon mit der Trennung der Eheleute sind wichtige
Fragen wie Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt,
Kindesbetreuung etc. zu regeln.
Oft werden aus Unkenntnis hier schon entscheidende
Fehler gemacht, welche die wirtschaftliche Existenz
der Parteien in Gefahr bringen können. Es tauchen
plötzlich Rechtsbegriffe auf wie:
- Güterstand
- Versorgungsausgleich
- Vorsorgeunterhalt
- Zugewinnausgleich.
Jetzt ist anwaltliche Kompetenz gefragt!
Verschaffen Sie sich einen Vorsprung durch den
Beistand eines Spezialisten für Familienrecht.
"Gütesiegel" für diese Zusatzqualifikation
ist der "Fachanwalt für Familienrecht"
, der von den einzelnen Rechtsanwaltskammern der
Länder ernannt wird, nachdem der Nachweis einer
umfangreichen und weit überdurchschnittlichen
Praxis sowie zusätzlicher, leistungskontrollierter
Fortbildung erbracht worden ist.
Die Rechtsanwaltskammern überwachen auch die
ständige weitere Fortbildung der Fachanwälte
und stellen so sicher, daß diese immer auf
dem laufenden Stand der Rechtsentwicklung bleiben.
Wann den Fachanwalt für Familienrecht
aufsuchen?
Am besten schon vor Eingehung der Ehe!
Mit einem auf die Bedürfnisse der Parteien
maßgeschneiderten Ehevertrag lassen sich viele
potentielle Probleme von vornherein ausschalten.
Wirtschaftliche Interessenlagen können angemessen
berücksichtigt werden. Gerade bei mittelständischen
Betriebsinhabern kann eine "blauäugig"
geschlossene Ehe, die später scheitert, die
Vernichtung der betrieblichen Existenz zur Folge
haben! Auch lassen sich mit einem richtig konzipierten
Ehevertrag "böse" steuer- und erbrechtliche
Überraschungen vermeiden. Darüber hinaus
können in einem guten Ehevertrag auch etwaige
Trennungs- und Scheidungsfolgen schon frühzeitig
festgelegt werden, so daß dann bei einem späteren
Scheitern der Ehe das Scheidungsverfahren ohne das
"Waschen schmutziger Wäsche" kostengünstig
und möglichst wenig belastend abgewickelt werden
kann.
Im Scheidungsverfahren, welches notwendigerweise
durch einen Rechtsanwalt eingeleitet werden muß,
entscheidet das Familiengericht ggf. über folgende
wichtige Fragen:
- Zu wem kommen die Kinder, und welche finanziellen
Ansprüche haben diese?
- Wer zahlt wem welchen Unterhalt?
- Wer bekommt die Wohnung, wer den Hausrat, wer
welches Auto?
- Was wird aus gemeinschaftlichem Immobilienbesitz
und weiterem Vermögen?
- Was wird aus den ehelichen, vielleicht gemeinschaftlichen
Schulden?
- Wem stehen welche Rentenanwartschaften zu?
Durch den Fachanwalt für Familienrecht werden
Sie über die Möglichkeiten beraten und
aufgeklärt,
- eine Scheidung schonend für die Kinder
abzuwickeln,
- einverständliche Vergleichslösungen
als Alternative zu nervenaufreibenden und teuren
gerichtlichen Auseinandersetzungen zu finden,
- Unterhaltsprobleme sachgerecht zu lösen.
Er wird Ihnen helfen, möglichst einvernehmliche
und gütliche Lösungen zu erzielen, aber
auch nicht zögern, wenn es notwendig ist, mit
der gebotenen Härte und Entschlossenheit Ihre
Interessen notfalls auch gerichtlich durchzusetzen!
Anwaltshonorar - wer soll das bezahlen?
Die Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt
für Familienrecht kostet Geld. Gleichwohl geistern
in der Bevölkerung vielfach Vorstellungen über
Anwaltshonorare herum, die nicht annähernd
den Realitäten entsprechen. Insbesondere ist
durch den Gesetzgeber festgelegt, daß die
erstmalige Einholung anwaltlichen Rates Kosten von
allenfalls wenigen hundert Euro auslösen kann.
Auch besteht die Möglichkeit, ggf. staatliche
Hilfen in Anspruch zu nehmen.
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