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Erbrecht

 
     

Sachbearbeiter Erbrecht:

Fachanwalt Erbrecht Friedrich B. Osthold
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht
   
Jutta Bruhn
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
   

über "Sterben und Erben"

Viele Dinge werden im Leben von Menschen geregelt und bedacht, häufig jedoch nicht der Umstand, welcher mit Sicherheit eintritt: der eigene Tod.

Sei es aus Scheu, sich mit diesem Gedanken zu befassen oder aus Sorglosigkeit, daß es "bis dahin" noch lange dauern werde, die wenigsten Menschen regeln ihren Erbfall mit den Mitteln, welche das Gesetz zur Verfügung stellt, nämlich das Testament oder den Erbvertrag. Nach Erhebungen kommt es zur "gewillkürten Erbfolge" - also der vom Erblasser durch Testament oder Erbvertrag angeordneten oder bestimmten Erbeinsetzung - nur in rund 20 % aller Erbfälle. In den anderen Fällen tritt also gesetzliche Erbfolge ein, welche u.U. zu sehr negativen und vom Erblasser oft nicht gewollten Folgen für den oder die Erben führt.

Schon die Wahl des Güterstandes einer Ehe kann erhebliche Folgen für die Erbquote und insbesondere die Erbschaftssteuerlast haben, ebenso die laienhafte Formulierung eines privatschriftlichen Testamentes. Auch der Verstoß gegen gesetzliche Formvorschriften führt zu bösen überraschungen, das Gesetz verlangt nicht selten notarielle Beurkundung als Wirksamkeitsvoraussetzung.

Im Hinblick auf die Tatsache, daß gerade die jetzige Schaffensgeneration ein erhebliches Vermögen angesammelt hat, welches in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zur "Vererbung" ansteht, ist die vorbeugende rechtliche Beratung und Gestaltung zur Vermeidung ungewollter Ergebnisse und vermeidbarer Erbschaftssteueranfälle nötiger denn je.

Gerade in Fällen der Unternehmensnachfolge oder bei Vorhandensein größerer Vermögen ist oft eine rechtzeitig zu Lebzeiten eingeleitete übertragung von Teilvermögenswerten notwendig, um unnötigen Erbschaftssteueranfall zu vermeiden. Hier sind wichtige Fristen(10 Jahre) zu beachten und fachkundige Vertragsgestaltung - nicht zuletzt zur Absicherung der wirtschaftlichen Position des Erblassers zu Lebzeiten - erforderlich.

Das Erbrecht, welches vielfach mit dem Familienrecht und dem Steuerrecht verwoben ist, ist komplex geregelt und wird oft auch von Juristen nur unzureichend beherrscht. Hier ist der Rat erfahrener Spezialisten gefragt, welche auf langjährige anwaltliche und notarielle Praxis sowie ständige Fortbildung verweisen können.