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Sachbearbeiter Erbrecht:
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Friedrich
B. Osthold Rechtsanwalt
und Notar, Fachanwalt für Erbrecht,
Fachanwalt für Familienrecht |
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Jutta
Bruhn Rechtsanwältin
und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht |
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über "Sterben und Erben"
Viele Dinge werden im Leben von Menschen geregelt
und bedacht, häufig jedoch nicht der Umstand,
welcher mit Sicherheit eintritt: der eigene
Tod.
Sei es aus Scheu, sich mit diesem Gedanken zu befassen
oder aus Sorglosigkeit, daß es "bis dahin"
noch lange dauern werde, die wenigsten Menschen
regeln ihren Erbfall mit den Mitteln, welche das
Gesetz zur Verfügung stellt, nämlich das
Testament oder den Erbvertrag. Nach Erhebungen kommt
es zur "gewillkürten Erbfolge" -
also der vom Erblasser durch Testament oder Erbvertrag
angeordneten oder bestimmten Erbeinsetzung - nur
in rund 20 % aller Erbfälle. In den anderen
Fällen tritt also gesetzliche Erbfolge ein,
welche u.U. zu sehr negativen und vom Erblasser
oft nicht gewollten Folgen für den oder die
Erben führt.
Schon die Wahl des Güterstandes
einer Ehe kann erhebliche Folgen für die Erbquote
und insbesondere die Erbschaftssteuerlast haben,
ebenso die laienhafte Formulierung eines privatschriftlichen
Testamentes. Auch der Verstoß gegen gesetzliche
Formvorschriften führt zu bösen
überraschungen, das Gesetz verlangt nicht selten
notarielle Beurkundung als Wirksamkeitsvoraussetzung.
Im Hinblick auf die Tatsache, daß gerade
die jetzige Schaffensgeneration ein erhebliches
Vermögen angesammelt hat, welches in den kommenden
Jahren und Jahrzehnten zur "Vererbung"
ansteht, ist die vorbeugende rechtliche Beratung
und Gestaltung zur Vermeidung ungewollter Ergebnisse
und vermeidbarer Erbschaftssteueranfälle nötiger
denn je.
Gerade in Fällen der Unternehmensnachfolge
oder bei Vorhandensein größerer
Vermögen ist oft eine rechtzeitig
zu Lebzeiten eingeleitete übertragung von Teilvermögenswerten
notwendig, um unnötigen Erbschaftssteueranfall
zu vermeiden. Hier sind wichtige Fristen(10 Jahre)
zu beachten und fachkundige Vertragsgestaltung -
nicht zuletzt zur Absicherung der wirtschaftlichen
Position des Erblassers zu Lebzeiten - erforderlich.
Das Erbrecht, welches vielfach
mit dem Familienrecht
und dem Steuerrecht verwoben ist, ist komplex geregelt
und wird oft auch von Juristen nur unzureichend
beherrscht. Hier ist der Rat erfahrener Spezialisten
gefragt, welche auf langjährige anwaltliche
und notarielle Praxis sowie ständige
Fortbildung verweisen können.
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