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Baurecht und Architektenrecht

 
     

Sachbearbeiter Baurecht und Architektenrecht:

Kaspar Lehming
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
   

Bau- und Architektenrecht betrifft alle Bauherrn, Bauunternehmer und alle sonstigen Bauschaffenden wie Bauträger, Architekten, Handwerker und Sonderfachleute am Bau

Probleme beim Hausbau, mit dem Handwerker, mit dem Architekten, mit dem Bauherren?

Hausbau und nichts als Ärger?

  • Die Baukosten sind überschritten.
  • Die Bauausführung ist mangelhaft.
  • Das Haus wird nicht rechtzeitig fertig.
  • Der Bauherr zahlt nicht.
  • Der Bauunternehmer wird zahlungsunfähig.
  • Mängel werden nicht beseitigt oder nicht akzeptiert.
  • Es wird auf eine Abnahme gedrängt.
  • usw., usw., usw., ...

Es droht ein Bauprozeß.
Doch soweit muß es nicht erst kommen, denn "der kluge Mann baut vor".
Dabei hilft Ihnen Ihr Anwalt.
Er begleitet Ihr Bauvorhaben von A-Z.

Gute Planung schützt vor bösen Überraschungen

Warten Sie nicht erst, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Oftmals werden Probleme bereits durch einen lückenhaften Vertrag oder nachteilige oder fehlerhafte Vertragsklauseln angelegt. Ihr Anwalt hilft Ihnen, das Geflecht vertraglicher Beziehungen mit Architekten, anderen Sonderfachleuten, dem Bauunternehmer sowie den Handwerkern zu gestalten und zu ordnen.

Werkverträge über Bauleistungen haben sich zu einem Spezialgebiet entwickelt. Es ist üblich, die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB) zugrunde zu legen. Darüber hinaus müssen besondere Vereinbarungen über

  • die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche,
  • Art und Umfang der Leistungen,
  • Honorare und Preise sowie Abschlagszahlungen,
  • Gewährleistung, Haftung und Sicherheitsleistung
  • sowie die Verteilung der Risiken

vertraglich gestaltet und festgehalten werden. Die Verträge bestimmen außerdem, in welchem Zeitraum die Leistungen zu erbringen sind und in welcher Höhe Zahlungen wann zu leisten sind.

Lassen sie sich frühzeitig beraten!

Warten Sie nicht bis zum letzten Moment. Auch wenn in der Bauphase alle Beteiligten zur kooperativen Mitarbeit verpflichtet sind, läuft nicht immer alles störungsfrei.

  • Was passiert, wenn sich bereits bei der Bauausführung Mängel zeigen? Müssen die Beweise für spätere Nachbesserungs- und Minderungsansprüche gesichert werden? Wer haftet? Der Bauunternehmer, einer der Handwerker oder gar der Architekt?
  • Wann können vereinbarte Abschlagszahlungen zurückbehalten werden und in welcher Höhe? Wann kann der Bauherr den Vertrag kündigen, und mit welchen Rechtsfolgen muß gerechnet werden?
  • Welche rechtliche Bedeutung hat die Abnahme einer fertiggestellten Bauleistung, und was muß bei der Bauabnahme beachtet werden?

Suchen Sie rechtzeitig Rat bei Ihrem Anwalt.

Frühzeitig muß abgeklärt werden, welche rechtlichen Schritte einzuleiten sind, welche Fristen gesetzt und eingehalten werden müssen und wie Kosten eingespart werden können.

Anwaltshonorar..., wer soll das bezahlen?

Hier haben viele ein völlig falsches Bild. Fragen Sie Ihren Anwalt gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für ihn selbstverständlich. Durch einen falschen Schritt bei der Planung oder Durchführung Ihres Bauvorhabens können Sie viel Geld verlieren. Ihr Anwalt hilft mit seinem Wissen und fachkundigem Rat, finanzielle Risiken zu minimieren.

Aber nicht nur der Bauherr kann mit den vielfältigen Problemen überfordert sein. Auch der Bauunternehmer und der Handwerker haben es in der heutigen Zeit nicht leicht.

Unbezahlte Rechnungen häufen sich und Ihre Vorleistungen an Materialkosten übersteigen die Einnahmen - ein Rechtstreit mit dem Auftraggeber steht ins Haus.

Vertrauen Sie sich einem Spezialisten in Baurechtsfragen an. Die Rechtslage wird immer komplizierter, auch in Fragen wichtiger Vertragsgestaltungen. Oft kommt es auf Schnelligkeit und den richtigen Ton an, um Auseinandersetzungen zu Ihren Gunsten zu entscheiden.

Genauso, wie Sie Fachmann auf Ihrem Gebiet sind, verfügt Ihr Anwalt über die nötige Erfahrung, in Ihrem Sinne Schaden zu begrenzen und Konflikte aus dem Weg zu räumen. Oder hätten Sie gewußt,

  • daß viele Mahnungen falsch und nutzlos sind?
  • wie man auch ohne Mahnungen zu seinen Zinsen kommt?
  • wie man als Bauunternehmer seinen Werklohn von Anfang an sichert?
  • wann Ihre Forderungen verjährt sind?
  • hätten Sie gewußt, daß die VOB nicht automatisch gilt?
  • wann Ihr Werklohn fällig wird?
  • daß eine frühzeitige Beweissicherung erforderlich sein kann?
  • Überlassen Sie den Erfolg Ihres Betriebes nicht dem Zufall. Wenden Sie sich frühzeitig an Ihren Anwalt.