|
Sachbearbeiter Baurecht und Architektenrecht:
Bau- und Architektenrecht betrifft alle
Bauherrn, Bauunternehmer und alle sonstigen Bauschaffenden
wie Bauträger, Architekten, Handwerker und
Sonderfachleute am Bau
Probleme beim Hausbau, mit dem Handwerker, mit
dem Architekten, mit dem Bauherren?
Hausbau und nichts als Ärger?
- Die Baukosten sind überschritten.
- Die Bauausführung ist mangelhaft.
- Das Haus wird nicht rechtzeitig fertig.
- Der Bauherr zahlt nicht.
- Der Bauunternehmer wird zahlungsunfähig.
- Mängel werden nicht beseitigt oder nicht
akzeptiert.
- Es wird auf eine Abnahme gedrängt.
- usw., usw., usw., ...
Es droht ein Bauprozeß.
Doch soweit muß es nicht erst kommen, denn
"der kluge Mann baut vor".
Dabei hilft Ihnen Ihr Anwalt.
Er begleitet Ihr Bauvorhaben von A-Z.
Gute Planung schützt vor bösen
Überraschungen
Warten Sie nicht erst, bis das Kind in den Brunnen
gefallen ist. Oftmals werden Probleme bereits durch
einen lückenhaften Vertrag oder nachteilige
oder fehlerhafte Vertragsklauseln angelegt. Ihr
Anwalt hilft Ihnen, das Geflecht vertraglicher Beziehungen
mit Architekten, anderen Sonderfachleuten, dem Bauunternehmer
sowie den Handwerkern zu gestalten und zu ordnen.
Werkverträge über Bauleistungen haben
sich zu einem Spezialgebiet entwickelt. Es ist üblich,
die "Verdingungsordnung für Bauleistungen"
(VOB) zugrunde zu legen. Darüber hinaus müssen
besondere Vereinbarungen über
- die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche,
- Art und Umfang der Leistungen,
- Honorare und Preise sowie Abschlagszahlungen,
- Gewährleistung, Haftung und Sicherheitsleistung
- sowie die Verteilung der Risiken
vertraglich gestaltet und festgehalten werden.
Die Verträge bestimmen außerdem, in welchem
Zeitraum die Leistungen zu erbringen sind und in
welcher Höhe Zahlungen wann zu leisten sind.
Lassen sie sich frühzeitig beraten!
Warten Sie nicht bis zum letzten Moment. Auch wenn
in der Bauphase alle Beteiligten zur kooperativen
Mitarbeit verpflichtet sind, läuft nicht immer
alles störungsfrei.
- Was passiert, wenn sich bereits bei der Bauausführung
Mängel zeigen? Müssen die Beweise für
spätere Nachbesserungs- und Minderungsansprüche
gesichert werden? Wer haftet? Der Bauunternehmer,
einer der Handwerker oder gar der Architekt?
- Wann können vereinbarte Abschlagszahlungen
zurückbehalten werden und in welcher Höhe?
Wann kann der Bauherr den Vertrag kündigen,
und mit welchen Rechtsfolgen muß gerechnet
werden?
- Welche rechtliche Bedeutung hat die Abnahme
einer fertiggestellten Bauleistung, und was muß
bei der Bauabnahme beachtet werden?
Suchen Sie rechtzeitig Rat bei Ihrem Anwalt.
Frühzeitig muß abgeklärt werden,
welche rechtlichen Schritte einzuleiten sind, welche
Fristen gesetzt und eingehalten werden müssen
und wie Kosten eingespart werden können.
Anwaltshonorar..., wer soll das bezahlen?
Hier haben viele ein völlig falsches Bild.
Fragen Sie Ihren Anwalt gleich zu Beginn einer Beratung
nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für
Sie ein Stück Sicherheit und für ihn selbstverständlich.
Durch einen falschen Schritt bei der Planung oder
Durchführung Ihres Bauvorhabens können
Sie viel Geld verlieren. Ihr Anwalt hilft mit seinem
Wissen und fachkundigem Rat, finanzielle Risiken
zu minimieren.
Aber nicht nur der Bauherr kann mit den vielfältigen
Problemen überfordert sein. Auch der Bauunternehmer
und der Handwerker haben es in der heutigen Zeit
nicht leicht.
Unbezahlte Rechnungen häufen sich
und Ihre Vorleistungen an Materialkosten übersteigen
die Einnahmen - ein Rechtstreit mit dem Auftraggeber
steht ins Haus.
Vertrauen Sie sich einem Spezialisten in Baurechtsfragen
an. Die Rechtslage wird immer komplizierter, auch
in Fragen wichtiger Vertragsgestaltungen. Oft kommt
es auf Schnelligkeit und den richtigen Ton an, um
Auseinandersetzungen zu Ihren Gunsten zu entscheiden.
Genauso, wie Sie Fachmann auf Ihrem Gebiet sind,
verfügt Ihr Anwalt über die nötige
Erfahrung, in Ihrem Sinne Schaden zu begrenzen und
Konflikte aus dem Weg zu räumen. Oder hätten
Sie gewußt,
- daß viele Mahnungen falsch und nutzlos
sind?
- wie man auch ohne Mahnungen zu seinen Zinsen
kommt?
- wie man als Bauunternehmer seinen Werklohn von
Anfang an sichert?
- wann Ihre Forderungen verjährt sind?
- hätten Sie gewußt, daß die
VOB nicht automatisch gilt?
- wann Ihr Werklohn fällig wird?
- daß eine frühzeitige Beweissicherung
erforderlich sein kann?
- Überlassen Sie den Erfolg Ihres Betriebes
nicht dem Zufall. Wenden Sie sich frühzeitig
an Ihren Anwalt.
|