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Arbeitsrecht für Arbeitgeber

 
     

Fachanwälte/Fachanwältin für Arbeitsrecht:

Hansjoachim Schröer
Rechtsanwalt und Notar
   
Michael Detjens
Rechtsanwalt und Notar
   
Kerstin B. Blum
Rechtsanwältin
   
Jens Jähne
Rechtsanwalt

Ärger mit Ihren Mitarbeitern?

Bummelei? Ärgerliche Fehlleistungen? Unfall mit dem Firmenfahrzeug? Immer wieder krank? Der Betriebsrat tagt täglich?

Gehören auch Sie zu den Arbeitgebern, die sich beim Arbeitsgericht keine Chancen ausrechnen, weil dort nur die Arbeitnehmer Recht bekommen? Dann machen Sie so weiter wie bisher und ziehen Sie sich schmollend in Ihr Büro zurück.

Oder wollen Sie wissen, wie Sie sich gegenüber Ihren Mitarbeitern erfolgreich durchsetzen können?

In unserem Hause stehen Ihnen vier Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Verfügung, die Sie umfassend beraten,

  • wie Sie Arbeitsverträge optimal gestalten können,
  • wie Sie Abmahnungen formulieren müssen, damit sie nicht angreifbar sind,
  • wie Sie - auch bei Krankheit - kündigen können, ohne einen Pfennig Abfindung zahlen zu müssen,
  • welche Rechte Sie gegenüber dem Betriebsrat haben und durchsetzen können,
  • ob und wie lange Sie Tarifbindungen unterliegen,
  • was bei Aufhebungsverträgen zu beachten ist und wie Nachteile gegenüber den Sozialversicherungsträgern und dem Arbeitsamt vermieden werden können.

Zentrales Problem: Kündigungen!

Zweifellos erschwert das Kündigungsschutzgesetz (gilt dieses Gesetz auch für Ihren Betrieb?) eine arbeitgeberseitige Kündigung. Wenn Sie aber die Kündigung aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt aussprechen, brauchen Sie keinen Kündigungsschutzprozeß vor dem Arbeitsgericht zu fürchten. Wir Fachanwälte kennen die dafür notwendigen Voraussetzungen, auch wenn es darum geht, sich durch fristlose Kündigung von einem Arbeitnehmer zu trennen.

Leider kennt das Arbeitsrecht noch weitere Fallstricke im formellen Bereich. Das ist besonders wichtig

  • bei der Einhaltung von Fristen,
  • im Bereich der Abmahnungen und
  • bei der Betriebsratsanhörung.

Wichtig: Lassen Sie sich vor derartigen Maßnahmen von uns beraten! Dann können wir Ihnen helfen, langwierige Prozesse zu vermeiden.

Warum nicht gleich zum Arbeitgeberverband?

Können oder wollen Sie sich keinen Anwalt leisten? In der Tat bietet jeder Arbeitgeberverband eine arbeitsrechtliche Beratung und Prozeßvertretung an. Und das für billige Beiträge!

Die Antwort ist überraschend einfach: Ihr Arbeitgeberverband ist den gemeinsamen Interessen aller Mitglieder verpflichtet. Wir - als Ihre Anwälte - haben nur ein Ziel: wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen; nur Ihr individuelles Anliegen liegt uns am Herzen. Wir sind frei und unabhängig und deshalb zuständig für die für Sie vorteilhafteste Lösung.

Anwälte sind unbezahlbar!

Diese Meinung haben Sie doch auch, oder? Es trifft zu, daß Anwaltshonorare über den Beträgen liegen, die Sie als Mitgliedsbeiträge bei Ihrem Arbeitgeberverband zahlen müßten. Und Rechtsschutz im Arbeitsrecht haben in der Regel nur Ihre Arbeitnehmer. Aber wenn Sie sich vorstellen, welche Abfindungsbeträge Sie sich ersparen können, wird es Ihnen nicht allzu schwer fallen, unser Honorar zu begleichen. Fragen Sie uns aber bitte gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Denn nichts ist ärgerlicher, als sich später über die Honorarhöhe zu ärgern oder gar zu streiten. Abgesehen davon gibt es auch für Arbeitgeber Rechtsschutz. Wir klären gerne für Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Rechtsschutzversicherer eintrittspflichtig ist.