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Fachanwälte/Fachanwältin für
Arbeitsrecht:
Ärger mit Ihren Mitarbeitern?
Bummelei? Ärgerliche Fehlleistungen? Unfall
mit dem Firmenfahrzeug? Immer wieder krank? Der
Betriebsrat tagt täglich?
Gehören auch Sie zu den Arbeitgebern, die
sich beim Arbeitsgericht keine Chancen ausrechnen,
weil dort nur die Arbeitnehmer Recht bekommen? Dann
machen Sie so weiter wie bisher und ziehen Sie sich
schmollend in Ihr Büro zurück.
Oder wollen Sie wissen, wie Sie sich gegenüber
Ihren Mitarbeitern erfolgreich durchsetzen können?
In unserem Hause stehen Ihnen vier Fachanwälte
für Arbeitsrecht zur Verfügung, die Sie
umfassend beraten,
- wie Sie Arbeitsverträge optimal gestalten
können,
- wie Sie Abmahnungen formulieren müssen,
damit sie nicht angreifbar sind,
- wie Sie - auch bei Krankheit - kündigen
können, ohne einen Pfennig Abfindung zahlen
zu müssen,
- welche Rechte Sie gegenüber dem Betriebsrat
haben und durchsetzen können,
- ob und wie lange Sie Tarifbindungen unterliegen,
- was bei Aufhebungsverträgen zu beachten
ist und wie Nachteile gegenüber den Sozialversicherungsträgern
und dem Arbeitsamt vermieden werden können.
Zentrales Problem: Kündigungen!
Zweifellos erschwert das Kündigungsschutzgesetz
(gilt dieses Gesetz auch für Ihren Betrieb?)
eine arbeitgeberseitige Kündigung. Wenn Sie
aber die Kündigung aus verhaltens-, personen-
oder betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt
aussprechen, brauchen Sie keinen Kündigungsschutzprozeß
vor dem Arbeitsgericht zu fürchten. Wir Fachanwälte
kennen die dafür notwendigen Voraussetzungen,
auch wenn es darum geht, sich durch fristlose Kündigung
von einem Arbeitnehmer zu trennen.
Leider kennt das Arbeitsrecht noch weitere Fallstricke
im formellen Bereich. Das ist besonders wichtig
- bei der Einhaltung von Fristen,
- im Bereich der Abmahnungen und
- bei der Betriebsratsanhörung.
Wichtig: Lassen Sie sich vor
derartigen Maßnahmen von uns beraten! Dann
können wir Ihnen helfen, langwierige Prozesse
zu vermeiden.
Warum nicht gleich zum Arbeitgeberverband?
Können oder wollen Sie sich keinen Anwalt
leisten? In der Tat bietet jeder Arbeitgeberverband
eine arbeitsrechtliche Beratung und Prozeßvertretung
an. Und das für billige Beiträge!
Die Antwort ist überraschend einfach:
Ihr Arbeitgeberverband ist den gemeinsamen Interessen
aller Mitglieder verpflichtet. Wir - als Ihre Anwälte
- haben nur ein Ziel: wir vertreten ausschließlich
Ihre Interessen; nur Ihr individuelles
Anliegen liegt uns am Herzen. Wir sind frei und
unabhängig und deshalb zuständig für
die für Sie vorteilhafteste Lösung.
Anwälte sind unbezahlbar!
Diese Meinung haben Sie doch auch, oder? Es trifft
zu, daß Anwaltshonorare über den Beträgen
liegen, die Sie als Mitgliedsbeiträge bei Ihrem
Arbeitgeberverband zahlen müßten. Und
Rechtsschutz im Arbeitsrecht haben in der Regel
nur Ihre Arbeitnehmer. Aber wenn Sie sich vorstellen,
welche Abfindungsbeträge Sie sich ersparen
können, wird es Ihnen nicht allzu schwer fallen,
unser Honorar zu begleichen. Fragen Sie uns aber
bitte gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen
Kosten. Denn nichts ist ärgerlicher, als sich
später über die Honorarhöhe zu ärgern
oder gar zu streiten. Abgesehen davon gibt es auch
für Arbeitgeber Rechtsschutz. Wir klären
gerne für Sie, ob und in welchem Umfang Ihr
Rechtsschutzversicherer eintrittspflichtig ist.
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