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Landenteignung rechtswidrig!
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| Europäischer Gerichtshof hebt Bundesverfassungsgericht auf!
Mögliche Prozesswelle in Milliardenhöhe rollt auf die Bundesrepublik zu.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner am 22.1.2004 veröffentlichten Entscheidung die Landenteignung ehemaliger DDR Bürger nach der Wiedervereinigung für rechtswidrig erklärt. Es liegt nach dieser Entscheidung ein Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention vor. Die Enteignungen von sogenannten Bodenrefom- Grundstücken, die nach 1945 an Bauern und Flüchtlinge - sogenannte Neubauern - verteilt worden waren, hätten nach dem Abwicklungsgesetz zur Bodenreform von 1992 nicht ohne Entschädigung an die neuen Bundesländer vorgenommen werden dürfen. |
| Betroffen sind bis zu 70.000 Neubauern und deren Erben, die jetzt u.U. Schadensersatz geltend machen können.
Noch im Jahr 2000 hatte das Bundesverfassungsgericht die Enteignungspraxis für rechtmäßig erklärt.
Falko Tzschaschel
Rechtsanwalt und Notar
Schwerpunkt Restitutionsrecht | |
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