Im Vermittlungsausschuß des Bundesrates wurde in das Haushaltsbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004 - BGB l. 2003 I, S. 3076, 3086) überraschend noch eine Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Betriebsvermögen aufgenommen.
So reduziert sich der Freibetrag für Betriebsvermögen (§ 13 a Abs. 1 ErbStG) auf EUR 225.000,00 (bisher EUR 256.000). Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Wert des Betriebsvermögens ist künftig mit 65 % anzusetzen (bisher nur mit 60 %) (= Reduzierung des Bewertungsabschlages auf 35 % von bisher 40 %) (§ 13 a Abs. 2 ErbStG).
Außerdem wird der Entlastungsbetrag für die Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen auf 88 % begrenzt (§ 19 a Abs. 4 S. 3 ErbStG). |