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Der Gang vors Schiedsgericht spart Geld und Nerven

 
     

Beim Erbstreit dem Instanzenweg vorbeugen

Wenn es beim Erbfall zum Streit unter den Hinterbliebenen kommt, kann erben teuer werden. Denn eine Gerichtsentscheidung kostet viel Geld. Wenn in langen, oft über viele Jahre- oder gar Jahrzehnte dauernden Gerichtsverfahren der Nachlass blockiert wird entstehen hohe Kosten, zumal dann, wenn eine endgültige Entscheidung erst nach mehreren Instanzen gefällt wird. So verschlingt allein die erste Instanz schon ein Fünftel des Erbvermögens. Mit der Einrichtung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten DSE, wurde eine Initiative gestartet, die zum Gang vor die meist überlasteten, staatlichen Gerichte eine Alternative bietet und damit Zeit und Kosten spart.

Statt langwieriger Prozesse gibt es beim Schiedsgericht nur eine einmalige Entscheidung in einem zeitlich überschaubaren Rahmen. So ist das Verfahren meist schon innerhalb von wenigen Monaten beendet. Ein weiterer Vorteil liegt in der Kompetenz der Schiedsrichter. Während sich die Richter beim ordentlichen Gericht mit ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten beschäftigen müssen, urteilen beim Verfahren vor der DSE ausschließlich erfahrene, aufs Erbrecht spezialisierte Juristen.

Aus Angelbachtal in der Nähe von Heidelberg vermittelt die DSE, bundesweit unabhängige und unparteiische Erbrechtsjuristen als Schiedsrichter bei Erbstreitigkeiten. Die beteiligten Parteien müssen sich über das Schiedsgerichtsverfahren einig sein und können sich dann direkt an die DSE wenden. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit zwar schon seit langer Zeit eingeräumt, aber erst mit der Institutionalisierung des Schiedsgerichts und einer damit festgeschriebenen Schiedsordnung kann man tatsächlich ohne größeren Aufwand ein Schiedsgerichtsverfahren einleiten.

Verfahren vor einem staatlichen Gericht sind in der Regel öffentlich. Dadurch werden immer wieder intime Details aus dem Familienleben auch Außenstehenden bekannt oder durch das „Waschen von schmutziger Wäsche“ in der Öffentlichkeit wird Stimmung gemacht. Bei Inanspruchnahme der Schiedsgerichtsbarkeit bleiben die Konfliktparteien unter sich und alle Familieninterna im Kreis der Beteiligten.

Es empfiehlt sich schon im Erbvertrag oder Testament eine Klausel aufzunehmen, die für den Fall des Erbstreits den Gang vors Schiedsgericht anordnet. Dadurch können die beteiligten Parteien ohne größere finanzielle Beschädigungen ihren Streit austragen und der Vermögensfluss in die nächste Generation wird nicht gestockt.

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