Beim Erbstreit dem Instanzenweg vorbeugen
Wenn es beim Erbfall zum Streit unter den Hinterbliebenen
kommt, kann erben teuer werden. Denn eine Gerichtsentscheidung
kostet viel Geld. Wenn in langen, oft über
viele Jahre- oder gar Jahrzehnte dauernden Gerichtsverfahren
der Nachlass blockiert wird entstehen hohe Kosten,
zumal dann, wenn eine endgültige Entscheidung
erst nach mehreren Instanzen gefällt wird.
So verschlingt allein die erste Instanz schon ein
Fünftel des Erbvermögens. Mit der Einrichtung
der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten
DSE, wurde eine Initiative gestartet, die zum Gang
vor die meist überlasteten, staatlichen Gerichte
eine Alternative bietet und damit Zeit und Kosten
spart.
Statt langwieriger Prozesse gibt es beim Schiedsgericht
nur eine einmalige Entscheidung in einem zeitlich
überschaubaren Rahmen. So ist das Verfahren
meist schon innerhalb von wenigen Monaten beendet.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Kompetenz der
Schiedsrichter. Während sich die Richter beim
ordentlichen Gericht mit ganz unterschiedlichen
Rechtsgebieten beschäftigen müssen, urteilen
beim Verfahren vor der DSE ausschließlich
erfahrene, aufs Erbrecht spezialisierte Juristen.
Aus Angelbachtal in der Nähe von Heidelberg
vermittelt die DSE, bundesweit unabhängige
und unparteiische Erbrechtsjuristen als Schiedsrichter
bei Erbstreitigkeiten. Die beteiligten Parteien
müssen sich über das Schiedsgerichtsverfahren
einig sein und können sich dann direkt an die
DSE wenden. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit
zwar schon seit langer Zeit eingeräumt, aber
erst mit der Institutionalisierung des Schiedsgerichts
und einer damit festgeschriebenen Schiedsordnung
kann man tatsächlich ohne größeren
Aufwand ein Schiedsgerichtsverfahren einleiten.
Verfahren vor einem staatlichen Gericht sind in
der Regel öffentlich. Dadurch werden immer
wieder intime Details aus dem Familienleben auch
Außenstehenden bekannt oder durch das „Waschen
von schmutziger Wäsche“ in der Öffentlichkeit
wird Stimmung gemacht. Bei Inanspruchnahme der Schiedsgerichtsbarkeit
bleiben die Konfliktparteien unter sich und alle
Familieninterna im Kreis der Beteiligten.
Es empfiehlt sich schon im Erbvertrag oder Testament
eine Klausel aufzunehmen, die für den Fall
des Erbstreits den Gang vors Schiedsgericht anordnet.
Dadurch können die beteiligten Parteien ohne
größere finanzielle Beschädigungen
ihren Streit austragen und der Vermögensfluss
in die nächste Generation wird nicht gestockt.
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