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Rechtsschutzversicherung: Risikoausschluss unwirksam
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| | 23.01.2012 | | Das OLG München hat zu einer Ausschlussklausel einer Rechtsschutzversicherung in Bezug auf Kapitalanlagegeschäfte entschieden, dass sich die Rechtsschutzversicherung auf die Klausel nicht berufen kann, da die Klausel unwirksam ist. Insbesondere die Verwendung des Begriffes „Effektengeschäft“ sei für den Versicherungskunden unverständlich. | | Ähnlich lautende Ausschlussklauseln werden von vielen anderen Versicherungen verwendet, so dass geschädigten Kapitalanlegern zu raten ist, Ablehnungen aus der Vergangenheit nochmals überprüfen zu lassen (OLG München, Urt. v. 22.09.2011, Az. 29 U 589/11 [nicht rechtskräftig]).
Rechtsanwalt Maik Winneke
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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