Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Kläger hatte sein Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz einer Firma in Langenhorn abgestellt. Der Eigentümer des Platzes hatte daraufhin das Abschlepp-Unternehmen Aktiv Transport GmbH beauftragt, das Fahrzeug zu entfernen. Das war dann in der Folgezeit auch geschehen.
Das Fahrzeug wurde von Mitarbeitern der Fa. Aktiv Transport auf ein Gelände verbracht, das fest umzäunt ist.
Der Kläger wollte sein Fahrzeug dort abholen. Das Fahrzeug wurde ihm jedoch nur gegen Barzahlung von € 250,00 Abschleppkosten übergeben.
Der Kläger zahlte unter Protest.
In dem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona haben wir uns auf den Standpunkt gestellt, dass die berechneten Gebühren von insgesamt € 250,00 völlig außer Verhältnis stünden. Das hat das Amtsgericht nunmehr bestätigt. Es hat ausgeführt, dass Firma Aktiv Transport GmbH für das Abschleppen nur € 120,00 und für das Verwahren € 10,00, insgesamt also € 130,00 verlangen könne.
€ 120,00 zzgl. Zinsen musste Fa. Aktiv Transport GmbH dem Kläger erstatten.
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