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Wichtige Entscheidung zum AGG!

 
     
 30.01.2009
LAG Schleswig-Holstein stoppt AGG- Mißbrauch
Urteil vom 29.01.2009 (Az.: 4 Sa 346/08 )
Revision nicht zugelassen!
Nach umfangreicher Recherche von RA Schröer ergab sich folgender Sachverhalt

Ein aus Harsefeld stammender, jetzt 43 Jahre alter Groß- und Außenhandelskaufmann ist nach bereits erstinstanzlich verlorenem Prozess beim Arbeitsgericht Elmshorn auch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel gescheitert, gegenüber einem hiesigen Autohaus Schadenersatzansprüche wegen angeblicher Diskriminierung durchzusetzen. Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Schadenersatzanspruch ist das am 18.08.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Anlass für das Klageverfahren war eine Stellenanzeige dieses Autohauses vom September 2007, mit der ein „junger, dynamischer“ Autoverkäufer gesucht wurde. Da die Bewerbung des seinerzeit 42jährigen, der schon lange arbeitslos war, ohne Erfolg blieb, machte er vor Gericht geltend, durch die Suche nach einem „jungen“ Mitarbeiter wegen seines Alters diskriminiert worden zu sein. Er klagte auf Schadenersatz in Höhe von € 99.875,95! Bemerkenswert ist dabei, dass dieser Kläger systematisch Stellenanzeigen auf diskriminierenden Inhalt auswertete und dann aktiv wurde. So bewarb er sich u.a. auch auf die Position einer „jüngeren Buchhalterin“, auf die einer „erfahrenen Bürokauffrau“, einer „erfahrenen Sekretärin in einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungspraxis“, einer „Empfangsdame mit guten Deutschkenntnissen in Wort und Schrift (Türkischkenntnisse von Vorteil)“ oder auch nur als „junge, dynamische Persönlichkeit mit Berufserfahrung im Bereich Verkauf und Marketing“. Nach eigenem Bekunden in der Berufungsverhandlung vor dem LAG Schleswig-Holstein am 29.01.2009 hat dieser Mitbürger in rund 100 Fällen Schadenersatz wegen angeblicher Diskriminierung geltend gemacht, wobei er in rund 80 Fällen auch geklagt hat. In zahlreichen Fällen haben die Arbeitgeber klein beigegeben und sich mit dem Harsefelder gerichtlich oder außergerichtlich geeinigt, und zwar anfangs auf meistens 4stellige Beträge zwischen € 1.000,00 und € 2.000,00 später dann auch auf Summen unter € 1.000,00. Soweit es zu Urteilen gekommen ist, haben die Gerichte das Schadenersatzbegehren durchweg an der objektiven Eignung für die ausgeschriebene Stelle scheitern lassen. Anders jetzt das LAG Schleswig-Holstein in seiner Entscheidung vom 29.01.2009 (Az.: 4 Sa 346/08): die Annonce des Autohauses wurde als altersdiskriminierend angesehen und dem Kläger seine objektive Eignung als Autoverkäufer nicht abgesprochen. Aber das Gericht sah es als erwiesen an, dass angesichts der Vielzahl der Bewerbungen gar kein ernsthaftes Interesse an der ausgeschrieben Stelle bestand, sondern es diesem Bewerber ausschließlich um eine zusätzliche Einnahmequelle ging. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde vom Landesarbeitsgericht nicht zugelassen, so dass die begründete Hoffnung besteht, dieses Kapitel als erledigt betrachten zu können.


RA Hansjoachim Schröer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Poppe, Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare
in Pinneberg

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