- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fachanwalt für Familienrecht
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Rechtsanwalt Osthold, Jahrgang 1950, studierte
an den Universitäten Göttingen und Kiel
Rechtswissenschaften, Geschichte und Germanistik.
Seine Anwaltsstation im Rahmen seiner Referendarausbildung
leistete er ua. in Los Angeles ab.
Nach langjähriger, selbstständiger forensischer
Tätigkeit folgte die Konzentration auf die
Haupttätigkeitsfelder Erbrecht
und Familienrecht.
RA Osthold ist Mitglied der Vereinigung für
Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. ( www.erbrecht.de),
der Arbeitsgemeinschaften Erbrecht und Familienrecht
im Deutschen Anwaltsverein (www.anwaltverein.de)
und Geschäftsstellenleiter der Deutschen
Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (www.dse-erbrecht.de).
Rechtsanwalt Osthold ist im Sommer 2006 in den Vorstand
der Schleswig-Holsteinschen Rechtsanwalts- und Notarkammer
gewählt worden.
Rechtsanwalt Osthold spricht Englisch.
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