- Rechtsanwältin und Notarin
- Fachanwältin für Familienrecht
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RAin Bruhn, Jahrgang 1951, studierte in Münster
und Hamburg.
Nach mehrjähriger anwaltlicher Tätigkeit
auf verschiedenen Rechtsgebieten ist Rechtsanwältin
Bruhn seit ihrer Ernennung zur Fachanwältin
1994 ausschließlich auf den Gebieten des Familien-
und Erbrechts
tätig. Sie ist Mitglied der ARGE Familien-
und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein und der
CoopeRAtion Ehe, Familien- und Erbrecht. Rechtsanwältin
Bruhn spricht Englisch.
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